Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ms-marketing GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen
und Leistungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebots, Auftrags
und Vertrags. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
01.07.2008. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle seit diesem
Tage erteilten Angebote, Aufträge und geschlossenen Verträge.
Sie gelten bis zu dem Zeitpunkt, wo sie ausdrücklich durch neue Bedingungen
ersetzt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich
nicht Bestandteil sämtlicher vertraglicher Beziehungen, es sei denn,
die Einbeziehung fremder AGBs wird ausdrücklich individuell und schriftlich
vereinbart.
Erfüllungsort ist grundsätzlich Sitz dieses Unternehmens.
Soweit im Folgenden von Auftragnehmer gesprochen wird, ist hiermit die
Firma ms-marketing GmbH & Co. KG gemeint.
Wir behalten uns das Recht vor, an Waren oder Produkten Logos/Brandings/etc.
unseres Unternehmens an- bzw. aufzubringen.
2. Angebot
Wir halten uns an die von uns erteilten Angebote 4 Wochen lang gebunden,
beginnend ab dem Zeitpunkt, welcher in dem Angebot schriftlich aufgeführt
ist. Mündliche Angebote können grundsätzlich nur unter
Anwesenden abgegeben und auch nur sofort angenommen werden.
Die von uns abgegebenen Angebote gelten ab Sitz unseres Unternehmens.
Kosten für Lieferung, Versicherung oder die jeweils gültige
Mehrwertsteuer ist nicht Inhalt der Angebote. Insoweit geben wir keine
Zusagen hinsichtlich Besteuerung, Lieferkonditionen oder Versicherungspreise
ab.
3. Zustandekommen des Vertrages
Für das Zustandekommen jeglicher Verträge bedarf es ausdrücklich
der Schriftform. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches; der Vertrag kommt zustande mit Abgabe zweier übereinstimmender
Willenserklärungen. Sofern der Auftraggeber von uns abgegebene Angebote
inhaltlich nicht genau gleichlautend annimmt, sondern Veränderungen
vornimmt, gilt die Übersendung des veränderten Angebots als
Ablehnung unseres Angebots verbunden mit der Abgabe eines neuen Angebots
auf Seiten des Auftraggebers.
Die Schriftform kann ersetzt werden durch Übermittlung von Angebot
und Annahme in elektronischer Form, verbunden mit einer qualifizierten
Signatur, oder per Telefax.
4. Lieferzeiten, Verzug des Auftragnehmers
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem ersten Tag nach Vertragsschluss.
Die Ausnahme hiervon bildet das Fixgeschäft. Jegliche Lieferfristen,
ausdrücklich auch Fixgeschäfte, enden mit Ablauf des letzten
Tages der Frist um 24 Uhr.
Der Auftragnehmer gerät erst in Leistungsverzug, wenn ihm vom Auftraggeber
eine schriftliche Mahnung zugegangen ist und ihm zur Erfüllung seiner
vertraglichen Verpflichtungen eine angemessene Nachfrist von nicht unter
¼ der Lieferfrist gesetzt wird. Sofern die Mahnung des Auftraggebers
keine Ausführungen zu der Nachfrist enthält, oder die Nachfrist
kürzer ist als ¼ der vertraglich vereinbarten Lieferfrist,
ist dieses ausdrücklich als Mahnung mit vorstehend benannter, angemessener
Nachfristsetzung zu werten. Die Nachfristsetzung beträgt in diesem
Fall ebenfalls ¼ der vertraglichen Lieferzeit.
5. Abnahme, Rügefrist
Unsere Waren bzw. Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie
nutzt bzw. in Gebrauch nimmt. Die Mängelrügefrist beträgt
grundsätzlich maximal 5 volle Geschäftstage, beginnend mit dem
Tag nach Zugang der Lieferung. Zur Wahrung der Reklamationsfrist kommt
es auf den rechtzeitigen Zugang der Erklärung des Auftraggebers beim
Auftragnehmer an. Technisch bedingte Abweichungen in Material, Farbe und
Druckqualität behalten wir uns vor.
Bei berechtigten Reklamationen hat der Auftragnehmer zunächst die
Wahl zwischen Nacherfüllung und Minderung. Der Auftragnehmer wird
dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Zugang der Reklamationserklärung,
beginnend mit dem Tag nach Zugang, mitteilen, ob er Nacherfüllen
wird oder dem Auftraggeber ein Minderungsrecht einräumt. In letzterem
Falle wird der Auftragnehmer zusammen mit der vorstehenden Erklärung
einen Minderungsvorschlag unterbreiten.
6. Haftung, Gewährleistung
Wir haften ausschließlich für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wir haften insbesondere nicht für Urheberrechtsverletzungen, die
durch vom Auftraggeber überlassenes Text-, Bild-, Ton- oder ähnliches
Material verursach werden.
Soweit wir wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen, die wie vorstehend
zustande gekommen sind, von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt
uns der Auftraggeber hiermit im Innenverhältnis haftungsfrei.
7. Eigentum
Sämtliche von uns vertraglich geschuldeten Leistungen bleiben bis
zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für Konzepte
und Entwürfe. Diese dürfen bis zum vertragsgemäßen
Zahlungseingang nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Bei
Weiterveräußerung unbezahlter Waren gilt zudem, dass ausdrücklich
der Eigentumsvorbehalt gegenüber dem dritten Käufer zu erklären
ist.
Jegliche Leistungen kreativer Art unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Das Urheberrecht verbleibt, soweit es nicht ausdrücklich vertraglich
mit veräußert wird, Eigentum unseres Unternehmens.
8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die vereinbarte Vergütung für unsere Aufträge wird, soweit
nicht individuell anderes vereinbart ist, wie folgt fällig:
20 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss,
30 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Zugang des ersten
Entwurfs,
50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Zugang der Waren;
die jeweiligen Zahlungen sind fällig mit Zugang der Rechnung.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14
Tagen nach Zugang derRechnung geleistet hat. Hierbei kommt es auf die
Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Auftragnehmers an.
Der Auftraggeber gerät nicht in Verzug, soweit er dem Auftragnehmer
eine fristgemäß abgestimmte Überweisungsbestätigung
der Bank überreicht. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug,
ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den hieraus entstehenden Schaden
zu ersetzen. Ab dem Zeitpunkt derFälligkeit ist der Rechnungsbetrag
mit einem Zinssatz in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verzinsen.
Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber für jede Mahnung bis
zur dritten Mahnung einen Pauschalbetrag von 1 % der Auftragssumme, jedoch
nicht mehr als 15,00 €.Der Auftragnehmer ist darüber hinaus
berechtigt, nach der ersten erfolglosen Mahnung einen Rechtsanwalt oder
ein Inkassobüro seiner Wahl mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.
Bereits jetzt wird vertraglich vereinbart, dass der Auftraggeber zur vollständigen
Tragung der sich hieraus ergebenden Kosten des Auftragnehmers verpflichtet
ist.
9. Rücktritt, Kündigung
Den Parteien steht grundsätzlich das Recht zur Kündigung und
zum Rücktritt nach den gesetzlichen Voraussetzungen offen. Kündigung
und Rücktritt berühren allerdings nicht die infolge abgeschlossener
Vorleistung gem. vorstehender Ziffer 8. fällig gewordenen Rechnungen,
sondern nur zukünftig zu erbringende Leistungen. Insoweit kommt der
Rücktrittserklärung die Wirkung einer Kündigung zu.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen
ergebendenStreitigkeiten ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig
ist, am Sitz des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir im Rahmen der entstandenen
Vertragsverhältnisse Ihre Daten in unseren EDV Anlagen sowie Drucksystemen
speichern und verarbeiten. Wir machen darüber hinaus darauf aufmerksam,
dass wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt sind, entsprechende
Negativmerkmale an Auskunfteien, welchen wir angeschlossen sind oder uns
zukünftig anschließen werden, im Rahmen der
gesetzlich zulässigen Grundlagen einzumelden.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder auch nur teilweise unwirksam sein
oderwerden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
nicht berührt.
An die Stelle der vollunwirksamen oder teilunwirksamen Bedingung tritt
dann eine Regelung, die der ganz – oder teilunwirksamen –
Regelung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt, und die
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von den Parteien als gewollt gewesen
anzusehen und mit dem geltenden Recht vereinbar ist.
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